Die allgemeinen Geschäftsbedingungen
regeln das Zustandekommen des Vertrages, Pflichten der Fa.Sebastian
Schröcker, Inh: Sebastian Schröcker
und des Nutzers und die Abwicklung der zwischen dem Nutzer und der
Fa.Sebastian Schröcker geschlossenen Verträge.
Fa. SESCH.COM
Sebastian SCHRÖCKER
Torren 30
5440 Golling/Salzburg
Österreich
Telefon: +43 (0)664 342 12 52
Telefax: +43(0)664/773421252
Email: office@sesch.com
ATU 60360488
Bankverbindungen:
Bankverbindung
Österreich
Raiffeisenverband
Salzburg
Konto Nr:
2010692
Bankleitzahl:
35200
Sebastian Schröcker
IBAN: AT
333520000002010692
BIC: RVSAAT2S
Geschäfts-, Lieferungs und Zahlungsbedingungen
Alle Aufträge werden ausschließlich zu den nachstehend aufgeführten Geschäfts-,
Lieferung- und Zahlungsbedingungen ausgeführt.
Abweichungen hiervon bedürfen unserer schriftlichen
Genehmigung bzw. Bestätigung.
1. Angebot, Auftrag, Preis
1.1 Die nachstehenden Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten
für alle bei uns getätigten Bestellungen.
Anderslautende Bedingungen sind für uns nur dann bindend, wenn sie von uns schriftlich anerkannt werden. Das gilt auch für
den Fall, dass ein Besteller auf seine eigenen Einkaufsbedingungen verweist.
Mündliche Vereinbarungen, die für uns eine zusätzliche Verpflichtung beinhalten, sind nur dann bindend, wenn sie von uns schriftlich bestätigt
werden.
1.2 Unsere Preise verstehen sich ab Lager. Verpackung, Fracht, Rollgeld und Transportversicherungskosten gehen zu Lasten des Bestellers.
2. Zahlungsziel, Zahlungsbedingungen, Rücktritt
2.1 Unsere Rechnungen sind sofort nach Rechnungserhalt zur Zahlung
fällig. Wir behalten uns jedoch ausdrücklich vor, Vorauszahlungen bis zur vollen Höhe
des Rechnungsbetrages zu fordern.
Bei Bestellung eines
Billardtisches sind 30% Anzahlung bei Auftragerteilung zu bezahlen.
Bei Überschreitung der Zahlungsfrist werden, unter Vorbehalt der Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens, Verzugszinsen in Höhe
von 12 % ab Verfalltag bis zum Zahlungstag in Rechnung gestellt.
2.2 Aufrechnung oder Zurückbehaltung von Zahlungen wegen vermeintlicher Gegenansprüche – auch aus dem Titel der Gewährleistung – sind
ausgeschlossen.
Die weitergehenden Aufrechnungsmöglichkeiten eines Verbrauchers im Sinne des § 6 Abs. 1 Ziff. 8 KschG bleiben davon unberührt.
2.3 Bleibt der Besteller mit der Zahlung länger als 20 Tage im Rückstand, werden bei ihm Pfändungen durchgeführt, oder verschlechtert sich seine Vermögenslage beträchtlich, sind wir berechtigt, von allen noch nicht erfüllten Lieferverträgen zurückzutreten
oder Vorauszahlungen zu fordern.
3. Lieferung
3.1 Teillieferungen sind zulässig.
3.2 Die Lieferfrist gilt vorbehaltlich unvorhergesehener Hindernisse,
die außerhalb unseres Willens oder des Willens unserer Unterlieferer liegen, insbesondere bei Fällen höherer Gewalt, Betriebsstörungen, Materialmangel, Streik usw., sofern diese Ereignisse auf die fristgemäße Erfüllung des Kaufvertrages erheblich einwirken, verlängern
sich die Lieferfristen angemessen.
3.3 Beim vereinbarten Liefertermin und
Montagetermin des Billardtisches muss genügend Platz zum aufstellen des
Tisches vorhanden sein, der Aufstellplatz muss geräumt und der
notwendige Unterboden vorbereitet sein.
Falls ein Stromanschluss benötigt wird
muss jener auch vorhanden sein.
3.4 Auf jeden Fall sind Schadenersatzansprüche oder Aufhebung des Vertrages wegen verspäteter Lieferung ausgeschlossen, wenn uns nicht grobe Fahrlässigkeit
nachgewiesen wird.
4. Gefahrübertragung
4.1 Der Versand erfolgt stets auf Rechnung und Gefahr des Bestellers.
Für Beschädigungen und Verluste während des Transportes
haften wir nicht.
Mangels besonderer Gesamtvorschriften des
Bestellers haben wir die Versendung auf dem nach unserem Ermessen besten
Weg zu bewirken. Werden vom Besteller keine anderweitigen Vorschriften über die Versicherung gegen Transportschäden
gemacht, so kann dies auf Kosten des Bestellers von uns vorgenommen
werden. Eine Versicherungspflicht unsererseits besteht jedoch nicht.
4.2 Dem Besteller wird in seinem eigenen Interesse empfohlen,
bei Beschädigungen der Lieferung die Post, Bahn oder Spedition als Transporteur unverzüglich zu benachrichtigen, um allfällige
Rechte zu wahren.
5. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt, unbeschadet des früheren Gefahrüberganges bis zur vollständigen Bezahlung aller aus dem Liefervertrag entstandenen Verbindlichkeiten des Bestellers, unser Eigentum. Solange die Ware unser Eigentum ist, ist der Bestseller nicht berechtigt, die gelieferte Ware einem Dritten zu verpfänden oder Sicherungsweise zu übereignen.
Droht unserem Eigentum von dritter Seite
Gefahr, so sind wir unverzüglich zu benachrichtigen.
Sollte ein Gerichtsvollzieher die gelieferte
Ware pfänden wollen, so ist gegenüber diesem unser Eigentum
unter Nennung unserer Firma und unserer Anschrift zu behaupten.
6. Gewährleistung
Der Besteller hat eine Lieferung sofort nach Anlieferung eingehend
zu untersuchen. Beanstandungen wegen unvollständiger Lieferung oder wegen entdeckter Mängel sind sofort nach Empfang der einzelnen Lieferungen schriftlich anzuzeigen, andernfalls die Lieferung als vorbehaltlos angenommen gilt und auf diesbezügliche Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche
verzichtet wird.
Der Mangel ist nach Art und Umfang so deutlich
zu kennzeichnen, dass wir den Grund der Beanstandung deutlich erkennen
können. Der Besteller ist verpflichtet, für die einstweilige Aufbewahrung der beanstandeten
Ware zu sorgen. Im übrigen haften wir für Mängel der Lieferung unter Ausschluss weiterer Ansprüche
wie folgt:
Alle diejenigen Teile sind unentgeltlich nach unserer Wahl auszubessern
oder neu zu liefern, welche innerhalb von 6 Monaten, ab Lieferdatum
gerechnet, nachweisbar in Folge eines von der Gefahrübergang liegenden Umstandes, insbesondere wegen fehlerhafter Bauart, schlechter Stoffe oder
mangelhafter Ausführung unbrauchbar werden bzw. deren Brauchbarkeit erheblich beeinträchtigt
wurde.
Natürlicher Verschleiß, sachwidrige Behandlung, übermäßige Inanspruchnahme, Nachlässigkeit und Änderungen ohne unsere Genehmigung, schließen jede Gewährleistung
aus.
Gewährleistungsansprüche können nur anerkannt werden, wenn sie unverzüglich
nach Feststellung der Fehlerhaftigkeit schriftlich bei uns erhoben werden.
Solche Teile müssen uns franke eingesandt
werden.
Das ersetzte Stück wird bei Ersatzlieferung
oder Gutschrift unser Eigentum.
Jeder weitergehende Ersatz eines Schadens
wird – außer bei grober Fahrlässigkeit – ausdrücklich abgelehnt. Hinsichtlich Verbrauchergeschäften im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes verlängert sich die Gewährleistungsfrist
auf zwei Jahre ab Liefer- / Kaufdatum.
7. Abnahme, Abruf, Rückgabe
7.1 Auf Abruf gekaufte Ware ist binnen 3 Monaten abzunehmen. Bei nicht rechtzeitiger Abnahme sind wir berechtigt, die versandfertige Ware auf Kosten und Gefahr des Bestellers einzulagern und unter Belastung aller entstehenden Kosten als geliefert in Rechnung zu stellen.
Bei Abnahmeverzug über den genannten, dreimonatigen Zeitraum hinaus sind wir auf jeden Fall berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und unbeschadet weitergehender Ansprüche vom Besteller eine
25-prozentige Stornogebühr zu begehren.
7.2 Bestellte Ware wird ausnahmslos nicht
zurückgenommen.
Etwaige Rücklieferungen werden daher nicht angenommen und auf Kosten und Gefahr des Bestellers zurückgeschickt.
8. Allgemeines, Erfüllungsort, Gerichtsstand
8.1 Rechtliche Unwirksamkeit eines Teiles dieser Verkaufs- und
Lieferbedingungen berührt die Gültigkeit der übrigen
Bestimmungen nicht.
8.2 Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist ausschließlich
Salzburg.
Das Handelsgericht
Salzburg ist alleiniger Gerichtsstand bei allen sich aus diesem Vertragsverhältnis mittelbar oder unmittelbar ergebenden Streitigkeiten.
Fa. Sebastian Schröcker kann an jedem anderen gesetzlichen Gerichtsstand klagen. Bei Verbrauchern gilt § 14
KschG.
8.3 Auf die Vertragsbeziehungen zwischen dem Besteller und
Fa. Sebastian Schröcker ausschließlich österreichisches
materielles Recht.
Die Anwendbarkeit des UN-Rechts wird
ausgeschlossen.
anzuwenden, jedoch unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinigten Nationen über Verträge über den internationalen Warenverkauf (BGBl. 96/1988), sowie dessen gesetzliche Umsetzungen in Österreich.
8.4 Zwingende Rechte eines Verbrauchers nach dem Konsumentenschutzgesetz
werden durch die vorgenannten Bedingungen nicht eingeschränkt.
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