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AGB
 

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Zustandekommen des Vertrages, Pflichten der  Fa.Sebastian Schröcker, Inh: Sebastian Schröcker und des Nutzers und die Abwicklung der zwischen dem Nutzer und der Fa.Sebastian Schröcker  geschlossenen Verträge.

Fa. SESCH.COM
Sebastian SCHRÖCKER
Torren 30
5440 Golling/Salzburg
Österreich

Telefon: +43 (0)664 342 12 52
Telefax: +43(0)664/773421252
Email: office@sesch.com

 

ATU 60360488

Bankverbindungen:

Bankverbindung Österreich

Raiffeisenverband Salzburg                                                                                

Konto Nr: 2010692                                                                                                                         Bankleitzahl: 35200 

Sebastian Schröcker                

IBAN: AT 333520000002010692
BIC: RVSAAT2S

 

 




Geschäfts-, Lieferungs und Zahlungsbedingungen

Alle Aufträge werden ausschließlich zu den nachstehend aufgeführten Geschäfts-, Lieferung- und Zahlungsbedingungen ausgeführt.

Abweichungen hiervon bedürfen unserer schriftlichen Genehmigung bzw. Bestätigung.

1. Angebot, Auftrag, Preis

1.1 Die nachstehenden Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten für alle bei uns getätigten Bestellungen.

Anderslautende Bedingungen sind für uns nur dann bindend, wenn sie von uns schriftlich anerkannt werden. Das gilt auch für den Fall, dass ein Besteller auf seine eigenen Einkaufsbedingungen verweist.

Mündliche Vereinbarungen, die für uns eine zusätzliche Verpflichtung beinhalten, sind nur dann bindend, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden.

1.2 Unsere Preise verstehen sich ab Lager. Verpackung, Fracht, Rollgeld und Transportversicherungskosten gehen zu Lasten des Bestellers.

2. Zahlungsziel, Zahlungsbedingungen, Rücktritt

2.1 Unsere Rechnungen sind sofort nach Rechnungserhalt zur Zahlung fällig. Wir behalten uns jedoch ausdrücklich vor, Vorauszahlungen bis zur vollen Höhe des Rechnungsbetrages zu fordern.

Bei Bestellung eines Billardtisches sind 30% Anzahlung bei Auftragerteilung zu bezahlen.

Bei Überschreitung der Zahlungsfrist werden, unter Vorbehalt der Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens, Verzugszinsen in Höhe von 12 % ab Verfalltag bis zum Zahlungstag in Rechnung gestellt.

2.2 Aufrechnung oder Zurückbehaltung von Zahlungen wegen vermeintlicher Gegenansprüche – auch aus dem Titel der Gewährleistung – sind ausgeschlossen.

Die weitergehenden Aufrechnungsmöglichkeiten eines Verbrauchers im Sinne des § 6 Abs. 1 Ziff. 8 KschG bleiben davon unberührt.

2.3 Bleibt der Besteller mit der Zahlung länger als 20  Tage im Rückstand, werden bei ihm Pfändungen durchgeführt, oder verschlechtert sich seine Vermögenslage beträchtlich, sind wir berechtigt, von allen noch nicht erfüllten Lieferverträgen zurückzutreten oder Vorauszahlungen zu fordern.

3. Lieferung

3.1 Teillieferungen sind zulässig.

3.2 Die Lieferfrist gilt vorbehaltlich unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb unseres Willens oder des Willens unserer Unterlieferer liegen, insbesondere bei Fällen höherer Gewalt, Betriebsstörungen, Materialmangel, Streik usw., sofern diese Ereignisse auf die fristgemäße Erfüllung des Kaufvertrages erheblich einwirken, verlängern sich die Lieferfristen angemessen.

3.3 Beim vereinbarten Liefertermin und Montagetermin des Billardtisches muss genügend Platz zum aufstellen des Tisches vorhanden sein, der Aufstellplatz muss geräumt und der notwendige Unterboden vorbereitet sein. 

Falls ein Stromanschluss benötigt wird muss jener auch vorhanden sein.

3.4 Auf jeden Fall sind Schadenersatzansprüche oder Aufhebung des Vertrages wegen verspäteter Lieferung ausgeschlossen, wenn uns nicht grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen wird.

4. Gefahrübertragung

4.1 Der Versand erfolgt stets auf Rechnung und Gefahr des Bestellers. Für Beschädigungen und Verluste während des Transportes haften wir nicht.

Mangels besonderer Gesamtvorschriften des Bestellers haben wir die Versendung auf dem nach unserem Ermessen besten Weg zu bewirken. Werden vom Besteller keine anderweitigen Vorschriften über die Versicherung gegen Transportschäden gemacht, so kann dies auf Kosten des Bestellers von uns vorgenommen werden. Eine Versicherungspflicht unsererseits besteht jedoch nicht.

4.2 Dem Besteller wird in seinem eigenen Interesse empfohlen, bei Beschädigungen der Lieferung die Post, Bahn oder Spedition als Transporteur unverzüglich zu benachrichtigen, um allfällige Rechte zu wahren.

5. Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt, unbeschadet des früheren Gefahrüberganges bis zur vollständigen Bezahlung aller aus dem Liefervertrag entstandenen Verbindlichkeiten des Bestellers, unser Eigentum. Solange die Ware unser Eigentum ist, ist der Bestseller nicht berechtigt, die gelieferte Ware einem Dritten zu verpfänden oder Sicherungsweise zu übereignen.

Droht unserem Eigentum von dritter Seite Gefahr, so sind wir unverzüglich zu benachrichtigen.

Sollte ein Gerichtsvollzieher die gelieferte Ware pfänden wollen, so ist gegenüber diesem unser Eigentum unter Nennung unserer Firma und unserer Anschrift zu behaupten.

6. Gewährleistung

Der Besteller hat eine Lieferung sofort nach Anlieferung eingehend zu untersuchen. Beanstandungen wegen unvollständiger Lieferung oder wegen entdeckter Mängel sind sofort nach Empfang der einzelnen Lieferungen schriftlich anzuzeigen, andernfalls die Lieferung als vorbehaltlos angenommen gilt und auf diesbezügliche Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche verzichtet wird.

Der Mangel ist nach Art und Umfang so deutlich zu kennzeichnen, dass wir den Grund der Beanstandung deutlich erkennen können. Der Besteller ist verpflichtet, für die einstweilige Aufbewahrung der beanstandeten Ware zu sorgen. Im übrigen haften wir für Mängel der Lieferung unter Ausschluss weiterer Ansprüche wie folgt:

Alle diejenigen Teile sind unentgeltlich nach unserer Wahl auszubessern oder neu zu liefern, welche innerhalb von 6 Monaten, ab Lieferdatum gerechnet, nachweisbar in Folge eines von der Gefahrübergang liegenden Umstandes, insbesondere wegen fehlerhafter Bauart, schlechter Stoffe oder mangelhafter Ausführung unbrauchbar werden bzw. deren Brauchbarkeit erheblich beeinträchtigt wurde.

Natürlicher Verschleiß, sachwidrige Behandlung, übermäßige Inanspruchnahme, Nachlässigkeit und Änderungen ohne unsere Genehmigung, schließen jede Gewährleistung aus. 

Gewährleistungsansprüche können nur anerkannt werden, wenn sie unverzüglich nach Feststellung der Fehlerhaftigkeit schriftlich bei uns erhoben werden.

Solche Teile müssen uns franke eingesandt werden.

Das ersetzte Stück wird bei Ersatzlieferung oder Gutschrift unser Eigentum.

Jeder weitergehende Ersatz eines Schadens wird – außer bei grober Fahrlässigkeit – ausdrücklich abgelehnt. Hinsichtlich Verbrauchergeschäften im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes verlängert sich die Gewährleistungsfrist auf zwei Jahre ab Liefer- / Kaufdatum.

7. Abnahme, Abruf, Rückgabe

7.1 Auf Abruf gekaufte Ware ist binnen 3 Monaten abzunehmen. Bei nicht rechtzeitiger Abnahme sind wir berechtigt, die versandfertige Ware auf Kosten und Gefahr des Bestellers einzulagern und unter Belastung aller entstehenden Kosten als geliefert in Rechnung zu stellen.

Bei Abnahmeverzug über den genannten, dreimonatigen Zeitraum hinaus sind wir auf jeden Fall berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und unbeschadet weitergehender Ansprüche vom Besteller eine 25-prozentige Stornogebühr zu begehren.

7.2 Bestellte Ware wird ausnahmslos nicht zurückgenommen. 

Etwaige Rücklieferungen werden daher nicht angenommen und auf Kosten und Gefahr des Bestellers zurückgeschickt.

8. Allgemeines, Erfüllungsort, Gerichtsstand

8.1 Rechtliche Unwirksamkeit eines Teiles dieser Verkaufs- und Lieferbedingungen berührt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht.

8.2 Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist ausschließlich Salzburg.

Das Handelsgericht Salzburg ist alleiniger Gerichtsstand bei allen sich aus diesem Vertragsverhältnis mittelbar oder unmittelbar ergebenden Streitigkeiten. Fa. Sebastian Schröcker kann an jedem anderen gesetzlichen Gerichtsstand klagen. Bei Verbrauchern gilt § 14 KschG.

8.3 Auf die Vertragsbeziehungen zwischen dem Besteller und     Fa. Sebastian Schröcker ausschließlich österreichisches materielles Recht.

Die Anwendbarkeit des UN-Rechts wird ausgeschlossen.

anzuwenden, jedoch unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinigten Nationen über Verträge über den internationalen Warenverkauf (BGBl. 96/1988), sowie dessen gesetzliche Umsetzungen in Österreich.

8.4 Zwingende Rechte eines Verbrauchers nach dem Konsumentenschutzgesetz werden durch die vorgenannten Bedingungen nicht eingeschränkt.

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